PPL(A) - Privatpilotenlizenz für Flugzeuge

Mit der PPL(A) – der Privatpilotenlizenz für Flugzeuge – kannst du dir den Traum vom Fliegen erfüllen. Diese Lizenz berechtigt dich, einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zu fliegen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
  • Mindestalter Lizenzerwerb: 17 Jahre
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit: Klasse 2
  • Bei Minderjährigen die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUP) im Sinne des §24 LuftVZO

Theoretische Ausbildung

Du wirst mindestens 100 Stunden Theorieunterricht in folgenden 8 Fächern absolvieren:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik

Der Unterricht kann in Präsenz, als Fernlehrgang oder in einer Kombination aus beidem stattfinden. Zusätzlich nutzt du 40 Stunden Computer-Based Training (CBT), um deine Kenntnisse zu vertiefen und dich auf die Prüfung vorzubereiten.

Praktische Ausbildung

Insgesamt brauchst du mindestens 45 Flugstunden, die sich wie folgt aufteilen:

  • 25 Stunden mit einem Fluglehrer
  • 10 Stunden Solo unter Aufsicht
  • 5 Stunden Überlandflüge
  •  maximal 5 Stunden Simulator-Training (FNPT II)

Sprechfunkzeugnis und Sprachenvermerk

Teil deiner Ausbildung ist auch der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses (BZF I oder II). Um am Sprechfunkverkehr teilnehmen zu dürfen, musst du zudem einen Sprachenvermerk in deiner Lizenz haben – besonders wichtig für den Funkverkehr in Englisch.

Nach der Ausbildung

Mit deiner frisch erworbenen Privatpilotenlizenz (PPL(A)) erhältst du die Berechtigung, einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor (Single Engine Piston, SEP) zu fliegen.

Mitnahme von Passagieren

Sobald du deine Privatpilotenlizenz (PPL(A)) erhalten hast, darfst du sofort Passagiere mitnehmen – sogar mehr als drei Personen, sofern das Flugzeug dafür zugelassen ist.


Gültigkeit

Deine PPL(A) Lizenz ist unbeschränkt gültig, allerdings ist sie nur in Verbindung mit einem Medical Klasse 2 nutzbar, welches deine gesundheitliche Tauglichkeit bestätigt. Die darin eingetragene Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge (SEP) ist zwei Jahre gültig. Um sie zu verlängern, musst du in den letzten 12 Monaten vor Ablauf mindestens 12 Flugstunden nachweisen, darunter einen einstündigen Schulungsflug mit einem Lehrer. UL-Stunden (Ultraleichtflugstunden) werden dabei voll angerechnet. Solltest du in diesem Zeitraum nicht ausreichend fliegen, kannst du deine Berechtigung durch einen Prüfungsflug mit einem Flugprüfer erneuern.

 

Mit der PPL(A) hast du die Freiheit, die Lüfte zu erobern und die Möglichkeit, deine Lizenz später auf größere oder komplexere Flugzeuge zu erweitern!